E-Mail 0371 432000 Anfahrt Kanzlei

Forstwirtschaftliche Flächen als Betriebsvermögen

Wann und wie forstwirtschaftliche Flächen als Betriebsvermögen zählen, hat das Bundesfinanzministerium ausführlich erklärt.

Das Bundesfinanzministerium hat sich ausführlich mit der ertragsteuerlichen Behandlung von forstwirtschaftlichen Flächen als Betriebsvermögen auseinandergesetzt. In seinem Schreiben geht das Ministerium u. a. darauf ein, wann forstwirtschaftliche Flächen Teil eines landwirtschaftlichen Betriebs sind oder als eigenständiger forstwirtschaftlicher Betrieb bestehen. Daneben erklärt das Schreiben, wie bei der Prüfung der Gewinnerzielungsabsicht vorzugehen ist, die Voraussetzung dafür ist, dass der Forstbetrieb nicht als Liebhaberei gilt.

 
[mmk]
 

Footerlogo - Mesch Consulting

 Kaßbergstr. 32
 09112 Chemnitz

 +49 371 432000
 +49 371 4320033

 kanzlei@mesch-consulting.de
 www.mesch-consulting.de