Der jährliche Höchstbetrag von 1.250 Euro für die steuerliche Berücksichtigung der Kosten eines häuslichen Arbeitszimmers gilt pro Person, nicht pro Arbeitszimmer. Der Bundesfinanzhof hat deshalb zwar vor einigen Monaten zugelassen, dass Eheleute und Lebensgefährten bei der gemeinsamen Nutzung eines Arbeitszimmers jeder für sich den Höchstbetrag in Anspruch nehmen kann. Wenn aber ein Steuerzahler mehr als einen Wohnsitz mit je einem Arbeitszimmer hat, können trotzdem für beide Arbeitszimmer zusammen nur maximal 1.250 Euro an Ausgaben geltend gemacht werden.