Der Bundesrechnungshof hat sich mit der Besteuerung der Land- und Forstwirte befasst und sieht dort erhebliche Defizite bei der pauschalen Besteuerung. Hauptursache für die festgestellten Mängel sei die nicht mehr zeitgemäße Anbindung der Gewinnfeststellung an die Einheitsbewertung. Der steuerliche Gewinn wird dabei anhand von gesetzlich geregelten Durchschnittswerten ermittelt, sodass Einnahmen und Ausgaben lediglich pauschal berücksichtigt werden.
Im Vergleich mit allgemein anerkannten Schätzungsmethoden fielen die steuerlichen Gewinne, die sich aus einer Ermittlung nach Durchschnittswerten ergeben, durchgehend zu niedrig aus, meinen die Rechnungsprüfer des Bundes. Um eine zielgenauere Förderung kleinerer land- und forstwirtschaftlicher Betriebe bei gleichzeitiger Beseitigung der steuerlichen Ungleichbehandlung zu erreichen, empfiehlt der Bundesrechnungshof eine vereinfachte Gewinnermittlung auf Grundlage der tatsächlich erzielten Betriebseinnahmen. Von diesen wären Betriebsausgaben pauschal in Höhe festgelegter Prozentsätze der Betriebseinnahmen abzuziehen. Dadurch wären die Betriebe wie bisher von der Pflicht befreit, ihre Ausgaben aufzuzeichnen.