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Personal, Arbeit und Soziales

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Der Bundesfinanzhof räumt dem Arbeitnehmer ein Wahlrecht bei der Bewertung eines geldwerten Vorteils ein.
Die Sachbezugswerte für 2007 liegen jetzt vor.
Zum Jahreswechsel werden die Beitragsbemessungsgrenzen an die Lohnentwicklung angepasst.
Kurz vor dem Jahreswechsel kommt noch einmal eine Vielzahl von Änderungen bei den Ertragssteuern und steuerlichen Verwaltungsvorschriften mit dem Jahressteuergesetz 2007.
Zukünftig soll die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung erst enden, wenn die Versicherungspflichtgrenze in drei aufeinander folgenden Jahren überschritten wurde.
Ein Arbeitgeberdarlehen zu Marktkonditionen ist kein geldwerter Vorteil.
Neben der Privatentnahme für die private Nutzung des betrieblichen Fahrzeugs gemäß der 1 %-Regelung ist eine zusätzliche Privatentnahme für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte im Zusammenhang mit einer anderen Einkunftsart nicht zulässig.
Die Zwangsmitgliedschaft in den Berufsgenossenschaften ist nach Ansicht des Bundessozialgerichts rechtmäßig.
Ein Arbeitsverhältnis zwischen nahen Verwandten ist auch dann anzuerkennen, wenn der Arbeitnehmer den Arbeitslohn an den Arbeitgeber zurückschenkt.
Durch die Gegenwertzahlung beim Ausscheiden des Arbeitgebers aus der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder fließt den Arbeitnehmern kein steuerpflichtiger Arbeitslohn zu.
 

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