Der Bundesrat hat die Lohnsteuerrichtlinien 2008 verabschiedet, die in erster Linie Änderungen beim Reisekostenrecht bringen.
Inzwischen hat auch der Bundesrat den Lohnsteuerrichtlinien 2008 zugestimmt, die damit ab dem 1. Januar 2008 anwendbar sind. In den neuen Richtlinien haben sich vor allem Änderungen bei der Behandlung von Reisekosten ergeben.