Es gibt Finanzrichter, die beherrschen ihr Fach im Schlaf. Diese Richter können dem Vortrag während der mündlichen Verhandlung auch mit geschlossenen Augen und geneigtem Kopf folgen, meint der Bundesfinanzhof. Zwar ist ein Gericht nicht vorschriftsmäßig besetzt, wenn ein Richter während der mündlichen Verhandlung schläft und deshalb wesentlichen Vorgängen nicht folgt. Damit diese Voraussetzungen vorliegen, bedarf es jedoch eines echten Dornröschenschlafs: Nur sichere Anzeichen für das Schlafen wie tiefes, gleichmäßiges Atmen oder gar Schnarchen oder eindeutige Anzeichen von fehlender Orientierung genügen den Ansprüchen des Bundesfinanzhofs.