Eine Steuerzahlerin ist mit ihrer Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht gescheitert. Die Rückerstattung der Einkommensteuer wurde ihr als Einkommen angerechnet, was die Hartz IV-Leistungen entsprechend reduziert. Ihr Grundrecht auf Eigentum sei nicht verletzt, meint das Gericht, weil ihr die Steuererstattung schließlich nicht weggenommen worden sei, sondern nur die Sozialleistung gekürzt wurde, auf die ohnehin nur Anspruch besteht, wenn kein eigenes Einkommen verfügbar ist.