E-Mail 0371 432000 Anfahrt Kanzlei

Pensionsrückstellung nach Reduzierung des Gehalts

Nach der Reduzierung des Geschäftsführergehalts während des Wirtschaftsjahres ist bei der Prüfung einer möglichen Überversorgung das tatsächliche Jahresgehalt maßgebend.

Wird das Geschäftsführergehalt innerhalb des Wirtschaftsjahres reduziert, kann das unter Umständen bei einer bestehenden Pensionsrückstellung zu einer Überversorgung führen. Bei der Prüfung ist allerdings das tatsächliche Jahresgehalt zu Grunde zu legen. Das Finanzgericht Düsseldorf stützt sich auf die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs und weist den Ansatz des Finanzamts zurück, das das hochgerechnete reduzierte Gehalt als Grundlage für die Prüfung ansetzen wollte.

 
[mmk]
 

Footerlogo - Mesch Consulting

 Kaßbergstr. 32
 09112 Chemnitz

 +49 371 432000
 +49 371 4320033

 kanzlei@mesch-consulting.de
 www.mesch-consulting.de