Der Streit um die Verfassungsmäßigkeit oder -widrigkeit des Solidaritätszuschlags ist fast so alt wie der Zuschlag selbst. Bisher haben die Finanzgerichte den Zuschlag mehrheitlich abgesegnet. Doch zumindest das Finanzgericht Niedersachsen kann sich nicht mit dieser Mehrheitsmeinung anfreunden und hält den Soli nach wie vor für verfassungswidrig. Das Gericht hatte dem Bundesverfassungsgericht schon einmal seine Bedenken vorgelegt, doch diese Vorlage hatte das Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen, weil es die Vorlage nicht für ausreichend begründet hielt.
Die Hoffnung der Verfassungsrichter, auf diese Weise der heiklen Frage entgehen zu können, wird sich jedoch nicht erfüllen, denn die niedersächsischen Finanzrichter ließen sich von dem Beschluss nicht beirren. Sie haben dem Bundesverfassungsgericht die Frage jetzt erneut vorgelegt - diesmal mit einer insgesamt 70 Seiten umfassenden Begründung. So einfach wird sich das Bundesverfassungsgericht diesmal also nicht aus der Affäre ziehen können.